Betreubares Wohnen

Anmeldung Betreubares Wohnen Neukirchen a.d.E.:

Folgende Kriterien des Landes OÖ sind bei der Vergabe der Wohnungen
zu berücksichtigen:

  • Menschen ab einem Alter von 70 Jahren oder
  • Menschen ab einem Alter von 60 Jahren mit mangelhaftem,
    nicht altersgerechtem Wohnstandard oder
  • Menschen mit leichtem bis mittleren Pflegebedarf
    (Pflegegeldbezug, Rollstuhlfahrer) oder
  • Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder
  • Menschen, die über Empfehlung der mobilen Dienste aufgrund einer
    besonderen sozialen Situation vorgeschlagen werden.

Sollten Sie Interesse an einer Vormerkung für eine Betreubare Wohnung haben,
bitten wir Sie, sich am Gemeindeamt Neukirchen an der Enknach anzumelden.