Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Bauvorhaben

  • Gartenhäuser bis 12 m²
  • Abbruch von Gebäuden (sofern nicht mit anderen Gebäuden baulich verbunden)
  • Hauskanalanlagen, Düngersammelanlagen
  • Jauche-, Güllegrube (geschlossen)
  • Senkgruben (geschlossen)
  • Geländeveränderung über 1,5 m (Aufschüttung, Abtragung)
  • Verglasung von Balkonen und Loggien (untergeordnet)
  • Wintergärten (Abstand zu Nachbargrundstück mind. 3 m)
  • Parabolantennen mit mehr als 0,5 m Durchmesser und allgemein sichtbar
  • Antennenanlagen über 10 m Höhe
  • Schwimm- und Wasserbecken (mehr als 1,5 m Tiefe und mehr als 35 m² Wasserfläche)
  • Fahrsilos mit Umfassungswänden (mehr als 1,5 m Höhe)
  • Werbetafeln, Schaukästen, Anschlagsäulen
  • Vordächer (untergeordnet)
  • Carports: Bis maximal 35 m² verbaute Fläche (offene Bauweise); wenn das Carport direkt an der Grundgrenze errichtet wird, ist die an der Grundgrenze situierte Wand als Feuermauer auszubilden


Ansuchen:

  • Anzeige § 25 Abs. 1 Zl 2 = Baufreistellung Betriebs- und Nebengebäude
  • Anzeige § 25 Abs. 1 Zl 3 - 14 = sonstige Bauvorhaben


Benötigte Unterlagen:

  • (Grundbuchsauszug)
  • Baupläne inkl. Lageplan und Unterschriften der Nachbarn, 3-fach (bei Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden)
  • Ausreichende Skizze, zeichnerische Darstellung mit Lageplan, 3-fach; oder Bauplan mit Lageplan, 3-fach (bei sonstigen Bauvorhaben)
  • Baubeschreibung (bei Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden) 
  • Trinkwasserbefund (bei Wohngebäude)
  • Energieausweis (Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden, Planverfasserbestätigung (Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden)
  • Bauführerbestätigung (bei Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden)
  • Verzeichnis der Nachbargrundstücke und Nachbarn (bei Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden)